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gurke des tages

Ein letzter Absturz kann teuer werden. „Witwe muss trotz missglückter Beerdigung vollen Preis zahlen“, meldete gestern die Traueragentur AFP. Bei einer Beerdigung im Juli 2021 war der Sarg abgerutscht und ins Grab gestürzt, wo sich der Deckel öffnete. Die Witwe wollte deshalb nicht den vollen Preis für die Beisetzung zahlen. Jetzt urteilte das Amtsgericht Ansbach, das Beerdigungsinstitut könne nichts für den schwachen Sargträger. Endlich Deckel drauf!

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