gurke des tages :
„Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einem Strafgefangenen wegen menschenwürdiger Unterbringung eine Entschädigung in Höhe von 2.000 Euro zugesprochen“, meldet die Nachrichtenagentur dpa gestern Morgen. Das kann schon ein ganzes Strafsystem in Unordnung stürzen, wenn mal versehentlich ein Strafgefangener menschenwürdig untergebracht wird. Da gerät selbst die dpa ins Schlingern, die Artikel eins Absatz eins des Grundgesetzes ganz genau kennt: „Die Würde des Unmenschen ist antastbar.“