■ gurke des tages: diebe gelten als unternehmer:
Verbrechen lohnt nicht, wissen die ehrlichen Wahrheit-Leser seit langem. Jetzt lohnt sich Verbrechen noch weniger. Denn Diebe müssen genauso Steuern zahlen wie selbstständige Unternehmer. Mit dieser Begründung hat das niedersächsische Finanzgericht die Klage eines bereits verurteilten Diebes gegen sein Finanzamt abgewiesen. Die Behörde hatte rund 85.000 Mark Umsatzsteuer auf die kriminellen Gewinne des Schurken eingefordert. Der Speditionskaufmann hatte große Mengen Gasöl gestohlen und illegal verkauft. Den Erlös hätte der Weißkragenverbrecher seinem Finanzamt melden müssen, entschied das Gericht, das den Dieb für arg dumm halten muss. Aber, fragt sich die philosophisch geschulte Wahrheit-Redaktion, gilt nach diesem Urteil auch der Umkehrschluss? Wenn Diebe als Unternehmer gelten, gelten dann Unternehmer auch als Diebe? Solch sophistische Kapitalismuskritik ist uns am frühen Morgen denn doch zu haarig. Deshalb lassen wir den Vorgang lieber von einem Gangster aus dem Film „Es war einmal in Amerika“ kommentieren: „Das Leben ist verrückter als Scheiße.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen