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■ gurke des tages: diebe gelten als unternehmer

Verbrechen lohnt nicht, wissen die ehrlichen Wahrheit-Leser seit langem. Jetzt lohnt sich Verbrechen noch weniger. Denn Diebe müssen genauso Steuern zahlen wie selbstständige Unternehmer. Mit dieser Begründung hat das niedersächsische Finanzgericht die Klage eines bereits verurteilten Diebes gegen sein Finanzamt abgewiesen. Die Behörde hatte rund 85.000 Mark Umsatzsteuer auf die kriminellen Gewinne des Schurken eingefordert. Der Speditionskaufmann hatte große Mengen Gasöl gestohlen und illegal verkauft. Den Erlös hätte der Weißkragenverbrecher seinem Finanzamt melden müssen, entschied das Gericht, das den Dieb für arg dumm halten muss. Aber, fragt sich die philosophisch geschulte Wahrheit-Redaktion, gilt nach diesem Urteil auch der Umkehrschluss? Wenn Diebe als Unternehmer gelten, gelten dann Unternehmer auch als Diebe? Solch sophistische Kapitalismuskritik ist uns am frühen Morgen denn doch zu haarig. Deshalb lassen wir den Vorgang lieber von einem Gangster aus dem Film „Es war einmal in Amerika“ kommentieren: „Das Leben ist verrückter als Scheiße.“

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