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genossenschaft

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Kann ich in Raten zahlen?

Wenn Sie Ihren Genossenschaftsanteil nicht in einer Summe einzahlen wollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre(n) Geschäftsanteil(e) auch in zwanzig gleichen Monatsbeträgen zu zahlen oder von Ihrem Konto abbuchen zu lassen.

Die Satzung der Genossenschaft (§ 33) schreibt vor, dass Mitglieder ihre Genossenschaftsanteile spätestens bis Ende des zweiten, auf den Beitritt folgenden Jahres, eingezahlt haben müssen.