gegendarstellung* :
„In der taz-nrw wird am 26. April 2006 über mich folgendes behauptet: »Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Björn Clemens will die rechtsextremen „Republikaner“ für die so genannte „Volksfront von rechts“ öffnen.« Das ist unzutreffend. Zutreffend ist, dass ich ein Gegner der Beteiligung der Republikaner an dieser so genannten Volksfront war und bin. Weiter wird behauptet, ich sei dem Parteivorsitzenden der NPD, Udo Voigt, freundschaftlich verbunden. Auch das ist unzutreffend. Es wird behauptet, ich verstoße gegen die Parteilinie. Das ist unzutreffend. Zutreffend ist, dass ich die Parteilinie unterstütze. Es wird behauptet, auf dem Parteitag im vergangenen Jahr habe ich mich offen gegen die Abgrenzung nach rechts ausgesprochen und für eine Zusammenarbeit mit der NPD beworben. Das ist ebenfalls unzutreffend. Zutreffend ist, dass ich sowohl im Bundesvorstand, als auch auf dem Parteitag die dort gefassten Abgrenzungsbeschlüsse unterstützt habe. Zutreffend ist ferner, dass ich eine Kooperation mit der NPD in der Vergangenheit abgelehnt habe und weiterhin ablehne.“
Björn Clemens, stellvertretender Bundesvorsitzender der „Republikaner“
*Gemäß Landespressegesetz NRW sind wir zum Abdruck von Gegendarstellungen unabhängig vom Wahrheitsgehalt verpflichtet.