gans mit jurakenntnissen : Nilgans greift zu Selbsthilfe
Erfolg schafft nicht nur Freunde. Dafür ist die Nilgans ein gutes Beispiel. Denn: Wenige Arten sind erfolgreicher als sie, die erst Mitte der 1990er Jahre damit begonnen hat, sich in Mitteleuropa auszubreiten. Und geschaffen hat ihr das erbitterte Feinde. Zum Beispiel die CDU im niedersächsischen Landtag.
Die Christdemokraten attestieren der Nilgans sowohl ausgesprochenes Territorialverhalten als auch eine rasche Ausbreitung. Beides zusammen mache das Tier zur Gefahr für die „heimische Vogelwelt“. Weshalb das neue Jagdgesetz, das am Mittwoch verabschiedet wurde, sie zum „jagdbaren Tier“ erklärt hat.
Gegen die Stimmen der Opposition: Anders als in den vergangenen Jahren hat man für diese Novelle der Tierschuss-Verordnung diesmal keinen Konsens gefunden. Wegen der Nilgans. Das heißt aber nicht, dass Grüne und SPD wahre Liebhaber des Wasservogels wären. Sie befürchten vielmehr Kollateralschäden. Denn während einige Nilgänse in der Brutzeit wirklich keine anderen Enten neben sich dulden, haben sie in der Jagdsaison mit Fremden offenbar kein Problem. „In den Gänsetrupps“, so Hans-Joachim Janßen (Grüne), „befinden sich auch Arten, die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt sind. Selbst wenn diese Arten nicht geschossen werden, können sie durch ständige Beunruhigung nicht die Energiereserven aufbauen, die sie für ihren langen Zug in die Brutgebiete brauchen.“ Auch außerhalb des Parlaments dasselbe Bild: Zwar beklagte der NABU-Landesvorsitzende Hans-Jörg Helm, das neue Jagdgesetz werfe uns „in das tiefste Mittelalter zurück“. Aber auch seine Sorge gilt „arktischen und nordischen Wildgänsen“.
Das ist zu wenig, um einen Proteststurm zu entfachen. Aber die Gans ist schlau, sonst wäre sie nicht so erfolgreich. Statt nur von März bis Mai zu brüten, verteilt sie die Nachwuchspflege mittlerweile aufs ganze Jahr: Es wurden schon Nilganspaare mit Jungen Anfang November gesichtet. Die EU-Vogelschutzrichtlinie aber verbietet die Jagd „während der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit“. Und, wie Jura-kundige Gänse wissen: Gemeinschafts-Recht sticht Landesrecht aus. bes
Immer wieder mal wird die NILGANS, Alopochen aegyptiacus, den so genannten Halbgänsen zugerechnet. FOTO: DPA