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Archiv-Artikel

gammeln vor gericht Geldstrafe für Döner-König

Gerade mal 15 Minuten dauert der Prozess gegen den Dönerproduzenten Remzi Kaplan am Donnerstag im Moabiter Kriminalgericht – eine Zeitspanne, in der kein Fleisch schlecht wird. Der 48-jährige Unternehmer ist angeklagt, im September 2006 bis zu 4.500 Kilo sogenanntes Gammelfleisch gelagert und Fleischwaren mehrfach mit neuen Etiketten versehen zu haben.

Das Medieninteresse vor dem viel zu kleinen Gerichtsaal ist groß, Kameras und Mikrofone warten gierig auf den „Döner-König“ genannten Unternehmer. Doch ihr Appetit wird nicht gestillt: Kaplan bleibt dem Medienspektakel fern, nicht einmal sein Anwalt taucht auf. Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, Stefan Trimpert, verliest lakonisch das Urteil: Gegen den Angeklagten wird ein Strafbefehlsverfahren eingeleitet, gegen das er zwei Wochen Einspruch einlegen kann. Demnach wird er in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 40.000 Euro verdonnert.

Was gegen ihn verhängt wurde, darüber weiß der Unternehmer kurze Zeit später schon Bescheid. Er hält sich aber bedeckt, wie es weitergehen soll, sprich ob er Revision gegen das Urteil einlegen wird: „Ich muss erst mit meinem Anwalt sprechen, dann werden wir sehen, was zu tun ist“, sagt er der taz. Tatsache ist: Er muss nicht mehr vor Gericht erscheinen, mit einer entsprechenden Überweisung wäre das Problem für ihn aus der Welt.

Da Kaplan jedoch nicht zu den Vorwürfen Stellung bezogen hat, ist weiter offen, warum es im Haus des großen Dönerproduzenten zu Mängeln an Frische und Herkunft der Ware kam. Zumindest von offizieller Seite kam aber etwas mehr Licht in den pikanten Fleischskandal. So betonte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth, „dass es in diesem Fall nicht um eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Öffentlichkeit ging“. Die sichergestellten viereinhalb Tonnen Fleisch erhielten zwar „eine hohe Anzahl an Keimen und Mikroorganismen und waren sensorisch und geruchlich auffällig“, so die Sprecherin. In der Anklageschrift wird dieses Fleisch auch als „ekelerregend“ eingestuft. Laut Herbeth handelte es sich bei der sichergestellten Ware um „gesundheitsbedenkliches“, aber eben nicht „gesundheitsgefährdendes“ Fleisch.

Die beiden anderen Anklagepunkte bezogen sich auf Urkundenfälschung und Umetikettierung in mehreren Fällen. So wurde etwa Fleisch aus einer holländischen Tochterfirma des Unternehmers als regionale Ware umdeklariert. Auch lieferte Kaplan mehrere Male Döner Kebab aus, der eigentlich keiner war. Grund waren Fehler in der Rezeptur, denn Döner Kebab darf nur aus Fleisch von Rind und Schaf bestehen. In beanstandeten Proben wurde aber auch Putenfleisch gefunden. Zudem habe der Dönerproduzent laut Staatsanwaltschaft Spieße mit einem Hackfleischanteil von 84 Prozent ausgeliefert. Erlaubt sind lediglich 60 Prozent. Immerhin: die Qualität des Fleisches gab sowohl bei diesem Etikettenschwindel als auch den Fällen der Urkundenfälschung keinen Grund zur Beanstandung.

Welche Folgen das Urteil für die Dönerproduktion des 48-Jährigen haben dürfte, ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht abzusehen. Wahrscheinlich werden sich aber die Kontrollen häufen, denn beim Veterinärsamt Mitte steht Kaplan in jedem Fall auf der Liste. SIMON GARREIS