folter in frankfurt : Höchststrafe für Daschner!
Ein mildes Urteil kann es nur geben, wenn ein Täter einsichtig ist und Reue zeigt. Das muss auch für Wolfgang Daschner gelten, den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei. Deshalb ist beim jetzigen Stand des Verfahrens für Daschner nur die Höchststrafe – fünf Jahre Haft für die „Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ – angemessen.
KOMMENTARVON CHRISTIAN RATH
Daschner hält es auch heute noch für richtig und zulässig, dass er dem Kindesentführer Magnus Gäfgen Gewalt androhen ließ und dies bei Bedarf auch umsetzen wollte. Daschner biegt sich die Rechtsordnung auch heute noch so zurecht, dass sein offensichtlich strafbares Handeln geradezu als rechtsstaatliche Notwendigkeit erscheint. Wer den Verzicht auf Folter als „unterlassene Hilfeleistung“ bezeichnet, erklärt die Folter zur Pflicht. Wenn Daschners Maximen künftig in der Polizei allgemein angewandt würden, wäre Deutschland ein Folterstaat.
Es sei „absurd“, hier von Folter zu sprechen. Diese Aussage offenbart die ganze Gefährlichkeit des Mannes. Folter gibt es für ihn offensichtlich nur in Afrika. Quälen deutsche Polizisten einen Inhaftierten, um Aussagen zu erzwingen, dann soll das „unmittelbarer Zwang“ genannt werden.
Doch egal welchen Begriff man wählt: Die Zufügung von Schmerzen, um eine Aussage zu erlangen, ist verboten. Nach dem Anti-Folter-Übereinkommen der UNO, nach dem Grundgesetz, nach der Strafprozessordnung und auch nach dem hessischen Polizeigesetz. Nirgendwo ist eine Ausnahme vorgesehen. Nicht zum Kampf gegen Terror, nicht zur Rettung eines entführten Kindes. Hier gilt eben nicht der Satz: Der Zweck heiligt die Mittel.
Es ist ein großer Fortschritt der Menschheit, dass die Folter inzwischen weltweit geächtet ist. Die vereinzelten Erfolge, die möglicherweise mit dem Einsatz von Folter erreicht würden, sind nichts im Vergleich zum Leid, das durch ein allumfassendes Folterverbot vermieden wird. Wohin eine punktuelle Lockerung des Folterverbots selbst bei einer traditionsreichen Demokratie wie den USA führt, zeigen die Bilder aus Abu Ghraib und die Berichte aus Guantánamo.
Deshalb muss auch weiterhin gelten: Probleme, die nur mit Hilfe von Folter zu lösen sind, sind im Rechtsstaat eben nicht lösbar, so tragisch das im Einzelfall auch ist. Und ein Polizist, der anders handelt und dies auch noch selbstgerecht verteidigt, hat kein mildes Urteil verdient.
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