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Archiv-Artikel

„entsprechende konsequenzen“

Bisher haben die Fragebögen der Sicherheitsorgane lediglich im bayrischen Landtag für politische Kontroversen gersorgt. Die dortige Grünen hatten eine entsprechende Anfrage an die Staatsregierung gestellt. In Hamburg ist das Thema bisher nicht aufgegriffen worden, obwohl der Senat die Vorschrift schon am 17. Februar noch unter der Schill-geführten Innenbehörde beschlossen hatte. Darin heißt es: Für den entsprechenden Personenkreis „soll vor der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz oder beim Landeskriminalamt erfolgen, ob dort Erkenntnisse über eine mögliche Unterstützung terroristischer Vereinigungen vorliegen. Gegebenenfalls werden aus diesen Erkenntnissen die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen gezogen.“ TAZ