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Archiv-Artikel

die woche wird wichtig für … Peter Harry Carstensen

Von STG

… weil er der Einzige ist, der die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer kippen könnte.

Industrie und Handwerk in diesem unserem Lande sind bedroht, stehen auf der Kippe. Denn am Mittwoch müssen sich Deutschlands Ministerpräsidenten wohl ins Unvermeidliche fügen und die Rundfunkgebühr von 5,52 Euro pro Monat für internetfähige Computer durchwinken. Dann würden vor allem Unternehmer und Freiberufler, in deren Werkstätten und Büroräumen zwar keine TV-Geräte, aber moderne Rechner stehen, zusätzlich zur Kasse gebeten. Mit genau 66,24 Euro im Jahr.

Nur einer kann sie retten: die schleswig-holsteinische Wanderdüne Peter Harry Carstensen (CDU). Der Ministerpräsident aus Kiel will die Regelung am Mittwoch bei der Sitzung der Länderchefs in Bad Pyrmont weiterhin kippen. Auch wenn ihn sein rheinland-pfälzischer Kollege, der SPD-Vorsitzende Kurt Beck, schon wieder „eingefangen“ und auf den eigentlich verabredeten Kurs eingeordnet wähnte. Schließlich hatten just die Ministerpräsidenten die gebührende Berücksichtigung der „neuartiger Rundfunkgeräte“ ab Januar 2007 schon vor zwei Jahren im zuständigen Gebührenstaatsvertrag der Länder festgeschrieben. Übrigens zum vollen TV-Gebührentarif von 17,03 Euro pro Monat. Die jetzt von den öffentlich-rechtlichen Sendern vorgeschlagene niedrigere „Grundgebühr“ für Internet-PCs, TV-fähige Handys, W-Lan-fähige Mikrowellen und alles, was da technisch noch kommen mag, ist also ein echtes Schnäppchen.

Dennoch: Der Mittelstand tobt. Denn auf die gebeutelte Wirtschaft, so haben es zumindest die Rechenkünstler des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gerechnet, kämen pro Jahr 160 Millionen Euro Mehrbelastung zu. Wie die Lobbytruppe auf diese schon seit Juli von vielen Medien – taz inklusive – kolportierten Zahlen kommt, scheint dabei schnurz zu sein. ARD und ZDF gehen für die Jahre 2007 und 2008 von höchstens 5 bis 6 Millionen Euro aus der PC-Gebühr aus. Ob sich der deutsche Mittelstand womöglich in seinem beklagenswerten Zustand befindet, weil er mit dem Rechnen so seine Schwierigkeiten hat? STG