die taz : Heute findet in Berlin wieder eine Genossenschaftsversammlung statt
Ein Unternehmen mit 5.780 EigentümerInnen
Anfang der 90er-Jahre tobte zwischen den unterbezahlten tazlerInnen ein heftiger ideologischer Kampf. Während die Mehrheit der Redaktion sich nach einem Großinvestor aus dem Verlagswesen sehnte, der endlich Erlösung von den andauernden Geldsorgen bringen sollte, puschten Geschäftsführung und Verlag die Idee einer Genossenschaft. Damit sei die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Zeitung aus eigener Kraft zu schaffen, hieß es damals. Aus der heutigen Sicht betrachtet, muss man zugeben: Sie hatten Recht. Wäre die taz damals ganz oder teilweise an einen Medienkonzern verkauft worden, sie hätte die jetzige Zeitungskrise wohl kaum überlebt: Kein auf Rendite fixierter Verlag leistet sich ein Presseorgan, das über Jahre hin Miese macht.
Am 27. November 1991 wurde also die taz-Genossenschaft gegründet, am 1. Juni 1992 nahm sie ihren Geschäftsbetrieb auf. Heutzutage, im 12. Jahr ihrer Existenz, wird sie von 5.780 GenossInnen getragen, die ein Kapital von insgesamt 5,6 Millionen Euro zusammengebracht haben. In diesem Jahr sind 261 neue GenossInnen beigetreten und haben 198.000 Euro mitgebracht; 62 GenossInnen haben ihren Anteil aufgestockt und 43.000 Euro beigesteuert. Ohne die beachtlichen Summen hätte die taz nicht überleben, geschweige denn sich weiterentwickeln können.
Die taz-Genossenschaft funktioniert dabei genauso einfach wie andere Kooperativmodelle. Wer Genossin oder Genosse werden möchte, zeichnet einen oder mehrere Anteile in Höhe von 500 Euro; der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro. Das Geld muss übrigens nicht auf einmal bezahlt, sondern kann auch in Monatsbeträgen überwiesen werden. Das finanzielle Risiko ist klein, denn bei einem Konkurs haftet man nur bis zur Höhe der Anteile und braucht keine Gelder nachzuschießen. Wer aussteigen möchte, kann am Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von zwei Jahren kündigen.
Trotz der einfachen Konstruktion sind einige checks and balances eingebaut, die eine gegenseitige Kontrolle garantieren. Es ist keine Phrase, dass die Zeitung den LeserInnen und MitarbeiterInnen gemeinsam gehört: Alle GenossInnen, darunter auch die Mitarbeitenden der taz, haben je eine Stimme auf der Generalversammlung. Sie findet jährlich statt, traditionell im September, und ist das oberste Organ der Genossenschaft. Unter anderem wählt sie den dreiköpfigen Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand kontrolliert. Der hätte ansonsten zu viel Macht, denn er führt die Geschäfte und setzt die Chefredaktion ein. Dass diese nicht durch die Redaktion gewählt oder abgesetzt werden kann, ist ein Ärgernis für RedakteurInnen, die wegen irgendwelcher Anordnungen von oben erzürnt sind, hat aber in den vielen taz-Wirren immer wieder ein gewisses Maß an Stabilität garantiert.
Es fehlt auch nicht an Außenkontrolle: Nach dem deutschen Genossenschaftsgesetz müssen die Geschäftsbücher von einem Prüfverband kontrolliert werden. Im Falle der taz besorgt das der Revisionsverband Deutscher Konsumgenossenschaften e. V. USCHE