die anderen über gewaltenteilung in den usa: :
Zu der von George Bush verfügten Strafmilderung für seinen wegen Meineids verurteilten Parteifreund Lewis Libby schreibt die Neue Zürcher Zeitung: Wenn eine Kontroverse politisch aus dem Ruder gerät, wird ein Sonderstaatsanwalt berufen, der dann ungeachtet der Verluste jahrelang auf Fischzug geht. Bei Libby spielte, wie in anderen Fällen, die eigentliche Sache – die vermeintliche Enttarnung einer CIA-Angestellten – längst keine Rolle mehr. Der wirkliche Enthüller ging straflos aus. An diesem Punkt hätte Bush eingreifen können. Während seinerzeit Reagan und auch Clinton als Opfer politischer Ranküne gelten können, ist das Verhalten Bushs kein Ruhmesblatt.
Der niederländische De Volkskrant meint dazu: Bushs Entscheidung hat einen Sturm der Kritik ausgelöst. Zu Recht. Es kann gute Gründe für einen Gnadenerweis geben, aber hier spielen (partei-)politische Erwägungen eine zu offensichtliche Rolle. Doch dazu passt auch die Anmerkung, dass Bush bestimmt nicht der erste Bewohner des Weißen Hauses ist, der das Recht des Präsidenten auf Begnadigung und Strafmilderung in einem politisch brisanten Fall ausübt. Vorläufig reicht Bush in dieser Hinsicht noch nicht an Bill Clinton heran, der von diesem Vorrecht mehr als 400-mal Gebrauch gemacht hat. Die hoch gelobte Gewaltenteilung in den USA zeigt hier einen hässlichen Webfehler.