die anderen über die schweizer extrawurst bei den eu-steuern auf zinsen :
Die Neue Zürcher Zeitung kommentiert: Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Doch die Zustimmung des Ausschusses der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AstV) zum Luxemburger Vorschlag hat die bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU einen großen Schritt näher zu einem Abschluss gebracht.
Den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten fiel es nicht leicht, der Schweiz für die Rechtshilfe bei der Hinterziehung von direkten Steuern den Schutz des Bankkundengeheimnisses auch für die Zukunft, das heißt bei der Weiterentwicklung des Schengener Acquis, zu garantieren. Dies bedeutete für die EU-Mitgliedsländer, eine dicke Kröte zu schlucken. Ein positiver Abschluss der Bilateralen II in der nächsten Woche ist zumindest für die Gegenwart der Beleg für die Anpassungs- und Ausbaufähigkeit des Bilateralismus. Das heißt, dass es gelingen kann, auf dem bilateralen Weg mit der Dynamik der EU Schritt zu halten.
Dies war freilich nur dank einer gehörigen Portion an Weitsicht und Hartnäckigkeit möglich, die dem Bundesrat und namentlich seinem Chefunterhändler zu attestieren sind. Letzterer hatte als junger Diplomat in seiner Brüsseler Zeit vertiefte Einblicke in die EU-Mechanik gewonnen und war mit ihrer Verhandlungstechnik des Paketeschnürens vertraut.