der kommentar : Bagatelle Britney Spears
Im Streit über Musik-Tauschbörsen will Justizministerin Zypries endlich glaubwürdig werden
„Wir werden den Schulhof nicht kriminalisieren“, betont Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebetsmühlenhaft. Sie will nicht strafrechtlich gegen junge Internet-Tauschbörsianer vorgehen. Bestraft werden sollen nur gewerbliche Musikkopierer.
Diese Aussage war schon immer problematisch. Der Tausch von Musik via Internet war noch nie legal. Schließlich werden hier eben keine Privatkopien gemacht, sondern Musik anonym getauscht. Wie sollen Schüler das verstehen: Die zuständige Ministerin sagt, der KaZaA-Download von Britney Spears ist nicht strafbar – und im Gesetz steht das Gegenteil. Bis gestern argumentierte das Ministerium: Die Staatsanwaltschaften werden sich um solche Kleinigkeiten eh nicht kümmern. Sie werden nur gegen Anbieter, nicht aber gegen die Nachfrager vorgehen. Dabei ist in Tauschbörsen die saubere Trennung zwischen Anbieter und Nachfrager kaum machbar.
Jetzt soll eine Bagatellklausel klarstellen, dass die Internet-Kopie dann nicht strafbar ist, wenn sie in geringem Umfang und zum privaten Gebrauch geschieht. Damit würde die Rechtslage endlich Zypries' Auslegung angepasst. Nun muss das Gesetz so formuliert werden, dass auch ein normaler Kopierer geschützt ist und nicht nur derjenige, der zum ersten Mal eine Tauschbörse benutzt hat. CHRISTIAN RATH