: ...dem Generalstaatsanwalt die Spürnase
Die bislang gesperrten Geheimdienstakten im Fall Buback sollen freigegeben werden, doch der Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger weiß schon vorher, dass nichts Neues drinsteht.
Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - dieses Prinzip sollte für einen Generalstaatsanwalt und ehemaligen RAF-Fahnder nicht gelten, wenn es darum geht, einen Mordfall zu untersuchen. Klaus Pflieger meint dagegen, dass sich nichts Sensationelles in den bisher gesperrten Vernehmungsakten aus dem Jahr 1981 von Verena Becker, aktuelle Verdächtige im Buback-Fall, finden ließe.
Laut Pflieger würde zwar "die Neugierde befriedigt", aber keine verwertbaren Beweise gefunden. Dazu gehören für ihn nur eindeutige Fingerabdrücke oder Ähnliches - aber offenbar nicht die DNA-Spur von Verena Becker auf den Briefumschlägen des Bekennerschreibens. "Es gibt lauter Umstände, die auf gut Schwäbisch ein G'schmäckle haben - aber es gibt keinen Beweis", sagte er dazu.
(Quelle: dpa)
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