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Archiv-Artikel

das wichtigste Keine Stunde mit Islam-Verband

KASSEL epd ■ Die Islamische Religionsgemeinschaft darf an hessischen Schulen nicht unterrichten. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof gestern. Er schloss sich damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden an. Zur Begründung führte der VGH an, die Islamische RG erfülle nicht die Voraussetzungen des verfassungsrechtlichen Begriffs einer Religionsgemeinschaft. Vielmehr handle es sich um einen „Interessenverband zur Durchsetzung einzelner Projekte“; dazu kämen Zweifel an der Verfassungstreue. (Az.: 7 UE 2223/04)