das wichtigste : „Blaue Tonne“ verpflichtet
ARNSBERG/WERL dpa ■ Wenn in einer Stadt die „blaue Tonne“ zur Entsorgung von Papierabfall vorgeschrieben ist, muss jeder Hausbesitzer diese aufstellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg. Ein Hausbesitzer aus Werl wehrte sich gegen die Tonne, weil er meinte, keinen Papiermüll zu haben. Das Gericht ging davon aus, dass in jedem Haushalt Papiermüll anfalle, wie durch Arzneipackungen oder Papprollen von Hygienepapieren. Bei erfolgreicher Klage hätte der Kläger keinen finanziellen Vorteil gehabt, so ein Gerichtssprecher. (Az. 14 K 2817/04)