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Archiv-Artikel

das wichtigste Urteil gegen Netzbetreiber

KARLSRUHE afp ■ Die Preisgestaltung bei der Nutzung von Stromnetzen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) zu undurchsichtig. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter gestern in einem Prozess um umstrittene Durchleitungskosten, die die großen Netzbetreiber von Einzelanbietern verlangen. Energieunternehmen können aufgrund der Entscheidung jetzt erstmals die Kosten für die Durchleitung ihres Stroms durch fremde Netze gerichtlich überprüfen lassen. Bislang hatten untere Instanzen die Überprüfung verweigert (Az.: KZR 36/04).