das wichtigste : Folteraussagen nutzen!?
Karlsruhe und UN-Beauftragter lehnen Verwendung von Foltergeständnissen ab, die Bundesregierung nicht
BERLIN AFP ■ Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier, lehnt es ab, Foltergeständnisse zu nutzen. „Aussagen, die nachweislich unter Folter zustande gekommen sind, dürfen in Verfahren nicht verwendet werden“, sagte Papier der Bild am Sonntag. Es mache keinen Unterschied, ob deutsche oder ausländische Stellen die Verhöre geführt hätten.
Auch der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Manfred Nowak, nannte Relativierungen des Folterverbots „sehr gefährlich“. Nowak sagte der Rheinpfalz, dass Informationen keinesfalls verwendet werden dürften, bei denen nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie durch Folter erzwungen worden seien. Nowak merkte an, dass Foltergeständnisse auf falsche Fährten führen können: „Wenn Leute nur lange genug gefoltert werden, erzählen sie alles – nur um die Tortur zu beenden.“
Der neue Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) ist anderer Auffassung. Für ihn „wäre es fahrlässig, Informationen nicht zu nutzen, nur weil sie eventuell unter Folter zustande gekommen sein könnten“. Deutsche Beamte seien im Übrigen oft gar nicht in der Lage einzuschätzen, wie die Informationen befreundeter Geheimdienste zustande kämen.
Bayerns Innenministerium geht gegen das Zentrum radikaler Islamisten in Neu-Ulm vor. Das Multikulturhaus des Vereins stehe vor der Schließung, sagte ein Sprecher. In dem Haus würden Hassprediger auftreten und würde zum „heiligen Krieg“ aufgerufen. Der von der CIA verschleppte und angeblich gefolterte Deutschlibanese Khaled al-Masri verkehrte in dem mehrfach durchsuchten Kulturhaus.