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Archiv-Artikel

das wichtigste Kartellamt greift Eon an

Wettbewerbsbehörde untersagt dem führenden Gasversorger langfristige Verträge mit Stadtwerken

DÜSSELDORF ap/rtr ■ Das Bundeskartellamt deckelt Eon Ruhrgas: In einem für die Gaswirtschaft richtungsweisenden Musterverfahren haben die Wettbewerbshüter dem Marktführer die bislang üblichen langfristigen Gaslieferverträge untersagt. Die teils auf bis zu 25 Jahre festgelegten Verträge zwischen Eon und Stadtwerken verstießen gegen deutsches und EU-Kartellrecht, teilte Kartellamtspräsident Ulf Böge gestern mit. Sein Amt wolle dadurch den Wettbewerb auf dem bislang weitgehend abgeschotteten deutschen Gasmarkt stärken und hoffe noch in diesem Jahr auf sinkende Gaspreise.

Bereits bestehende langfristige Verträge zwischen Eon, Stadtwerken und anderen Regionalversorgern, die mehr als 80 Prozent des Gas-Vertriebsbedarfs abdeckten, müssten bis zum 30. September beendet werden, verfügten die Kartellwächter. Bei neuen Verträgen untersagte Böge Eon Ruhrgas Vereinbarungen mit Regional- und Ortsgasunternehmen, deren Laufzeit vier Jahre und deren tatsächlicher Vertriebsbedarf 50 Prozent überschreitet.

Dass sich das Kartellamt Eon für das Musterverfahren herausgriff, hat mehrere Gründe. Einerseits ist der Essener Gasimporteur mit einem Anteil von 65 Prozent am inländischen Erdgasaufkommen deutscher Marktführer. Zum anderen hat sich der Energieriese auch wie kein anderer Gasimporteur gegen eine freiwillige Vereinbarung gesperrt. Gespräche zwischen Kartellamt und Gasimporteuren waren im September gescheitert.

Da Eon bereits angekündigt hat, gegen ein Verbot der Langfristverträge juristisch vorzugehen, dürfte der Streit allerdings noch die Gerichte beschäftigen.