das wichtigste : Messe-Hostessen nicht selbständig
DARMSTADT dpa ■ Messe-Hostessen müssen von ihrer Vermittlungsagentur als Arbeitnehmerinnen behandelt werden. Mit dieser Entscheidung hat das Landessozialgericht in Darmstadt eine Frankfurter Messe-Agentur zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt. Ein Rentenversicherungsträger hatte die Beitragszahlungen nach einer Betriebsprüfung verlangt. Die Agentur wehrte sich dagegen mit dem Argument, die Hostessen hätten ordnungsgemäß ein Gewerbe angemeldet und arbeiteten als Selbständige (Az.: L 8/14 KR 334/04).