das wichtigste : Schreiber soll heim
Kanadisches Gericht erlaubt Auslieferung des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber an Deutschland
TORONTO dpa ■ Das höchste Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario hat die Auslieferung des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber an Deutschland erlaubt. Wie das Gericht gestern mitteilte, lehnte es die Berufung des 71-Jährigen gegen die Auslieferungsentscheidung des kanadischen Justizministeriums vom Oktober 2004 ab. Nach Informationen der kanadischen Zeitung Globe and Mail wies es jedoch ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Berufung am Obersten Gericht des Landes hin.
Von dieser Möglichkeit will Schreiber nun Gebrauch machen. Sein Anwalt Edward Greenspan sagte der Globe and Mail, Schreiber habe ihn angewiesen, sofort ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gericht in der Hauptstadt Ottawa anzustrengen.
Schreiber, der 1999 vor der deutschen Justiz nach Kanada geflohen war, gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Bei internationalen Geschäften mit Panzern, Hubschraubern und Flugzeugen soll der einstige Teppichhändler Millionen an Schmiergeldern erhalten und über ein undurchsichtiges Geflecht von Tarnfirmen an deutsche Politiker und Manager weitergereicht haben.
Der damalige CDU-Partei- chef Wolfgang Schäuble geriet durch Details über eine umstrittene 100.000-Mark-Spende des Waffenlobbyisten im Jahr 2000 so unter Druck, dass er zurücktrat. Schreiber soll auch dem Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls rund 2 Millionen Euro Schmiergeld für Rüstungsgeschäfte gezahlt haben. Das hatte Pfahls in seinem Verfahren gestanden. Pfahls wurde wegen Korruption und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.