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Archiv-Artikel

das wichtigste Nannys jetzt absetzbar

Bundestag billigt Steuererleichterung für Betreuung von Kindern. Vergünstigungen auch für häusliche Pflege

BERLIN ap/epd ■ Erwerbstätige Eltern dürfen Kinderbetreuungskosten künftig teilweise von der Steuer absetzen. Diese Vergünstigung ist ein zentraler Teil des 25 Milliarden schweren Investitionspakets der Regierung, das der Bundestag gestern verabschiedet hat. Die schwarz-rote Koalition stimmte dafür, Grüne, FDP und Linksfraktion stimmten dagegen.

Das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ führt bei Bund, Ländern und Gemeinden zu einem Rückgang der Steuereinnahmen um rund 20 Milliarden Euro bis 2009. Unter anderem werden kleinen und mittleren Unternehmen Steuervorteile gewährt: Für sie gelten befristet bis 2007 verbesserte Abschreibungsbedingungen für bewegliche Wirtschaftsgüter.

Um Privathaushalte als Arbeitgeber zu gewinnen, können berufstätige Eltern von 2006 an pro Jahr zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Kind steuerlich geltend machen. Diese Regelung gilt, wenn beide Partner berufstätig sind und wenn ein Elternteil nicht erwerbsfähig ist. Ebenso gilt sie für Alleinerziehende.

Wenn nur ein Partner berufstätig ist, können nur Betreuungskosten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren zu zwei Dritteln steuerlich geltend gemacht werden, ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

Der Bundestag beschloss auch Steuererleichterungen bei häuslicher Pflege. Der Betrag, der von der Steuer abgezogen werden kann, wird verdoppelt. Bisher konnten 20 Prozent von maximal 3.000 Euro Pflegekosten jährlich steuerlich geltend gemacht werden, ab diesem Jahr sind es 6.000 Euro.