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Archiv-Artikel

das wichtigste Brüssel schürt Konflikt

Dienstleistungsrichtlinie: EU-Kommission sieht soziale Dienstleistungen als wirtschaftliche Tätigkeit an

Von DPS

BRÜSSEL taz ■ Die EU-Kommission hat gestern den Konflikt um die Dienstleistungsrichtlinie wieder angeheizt. In einer schriftlichen Mitteilung stellte sie fest, dass alle Leistungen gegen Entgelt „als Wirtschaftstätigkeit im Sinne des EU-Vertrages anzusehen sind“. Es müsse aber nicht unbedingt derjenige für die Leistung bezahlen, der sie erhalte. „Daraus ergibt sich, dass praktisch alle Dienstleistungen im sozialen Bereich als wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden können.“

Das ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern hat massive Konsequenzen. Wollte eine deutsche Kommune zum Beispiel einen neuen Kindergarten einrichten, müsste sie diese Dienstleistung europaweit ausschreiben. Der billigste Anbieter erhielte den Zuschlag. Zuschüsse an soziale Einrichtungen wären nicht mehr möglich, da sie ungleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern schaffen würden.

„Die Kommission greift damit deutlich ins Recht der Mitgliedstaaten ein. Zum ersten Mal versucht sie, Dienste von allgemeinem Interesse als Wirtschaftstätigkeit zu definieren“, kritisiert die grüne Abgeordnete Elisabeth Schrödter. Das werde in Deutschland „wie eine Bombe einschlagen“.

Unklar bleibt, warum die EU-Kommission mitten in den heiklen Verhandlungen um die Dienstleistungsrichtlinie neuen Streit riskiert. Es könnte ein Versuch sein, den osteuropäischen Mitgliedsländern entgegenzukommen, die verstärkt soziale Dienstleistungen in den alten EU-Staaten anbieten wollen. Anfang April hatte sie mit einer Mitteilung zur Entsenderichtlinie bereits versucht, die Sozialvorschriften für Firmenmitarbeiter im Ausland abzuschwächen. DPS