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Archiv-Artikel

das wichtigste Hacker haben’s schwerer

Regierung verbessert Schutz vor Computersabotage und Datenklau. Tätern drohen bis zu zehn Jahre Haft

BERLIN dpa ■ Mit einer deutlichen Verschärfung des Strafrechts will die Regierung den Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage verbessern. Die Gesetzesänderung stellt klar, dass das Hacken oder Knacken von Computersicherheitssystemen strafbar ist.

Der gestern vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität schließt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zufolge letzte Lücken im Strafrecht. Obwohl Deutschland bereits über ein weitreichendes Computerstrafrecht verfüge, führe die rasante Entwicklung der Informationstechnologie zu immer neuen kriminellen Gefahren und Missbrauchsmöglichkeiten.

Der Entwurf setzt EU-Vorgaben über Angriffe auf IT-Systeme und Computerkriminalität in nationales Recht um. Künftig soll bereits schon der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen unter Strafe gestellt werden, auch wenn keine Daten entwendet wurden. Damit gerät auch der Hacker in Konflikt mit dem Strafrecht, der ohne kriminelle Absicht Sicherheitsbarrieren überwindet.

Das neue Recht will auch private Datenverarbeitungen schützen. Bisher ist Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar. Ferner werden Systemstörungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt. Das richtet sich gegen Attacken aus dem Internet, bei denen mit einer Vielzahl von Anfragen Server blockiert werden. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.