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Archiv-Artikel

das wichtigste Teilerfolg für Kanther

BGH hebt Urteil wegen Schwarzkonten der Hessen-CDU teilweise auf. Strafe wegen Untreue bleibt bestehen

KARLSRUHE taz ■ Ex-Innenminister Manfred Kanther muss noch einmal vor Gericht. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) und gab Kanthers Revision statt. Möglicherweise wird seine Strafe wegen der Schwarzgeldaffäre der Hessen-CDU in einer neuen Verhandlung abgemildert. Das Landgericht Wiesbaden hatte Kanther 2005 zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Als Geschäftsführer und Landeschef der CDU Hessen hatte Kanther ab 1983 schwarze Kassen in Höhe von ursprünglich rund 11 Millionen Euro angelegt. Zunächst war das Geld bei einer Schweizer Bank versteckt, später lagerte es als Stiftung in Liechtenstein. Die Rückflüsse des Geldes wurden als (teils jüdische) Vermächtnisse ausgegeben. 2000 flog alles auf. Seither wird darüber gestritten, wie sich Kanther und seine Mitverschwörer strafbar machten.

Auf jeden Fall bleibt es bei der Verurteilung Kanthers wegen Untreue, weil er seinen eigenen Leuten das Schwarzgeld verschwieg. Der BGH sieht hierin eine strafbare Vermögensgefährdung, weil er über das Geld der CDU „nach eigenem Gutdünken“ entscheiden konnte und dies auch getan hat.

Erfolg hatten Kanthers Anwälte in einem anderen Punkt. Die falschen Rechenschaftsberichte der CDU Hessen gelten nicht als Vermögensgefährdung der CDU. Kanther habe es „sicher nicht gebilligt“, dass der Bundestag die CDU später für diese Lügen mit einer Sanktion von 21 Millionen Euro bestraft, so die Vorsitzende Richterin. In einer neuen Verhandlung muss das Landgericht Wiesbaden nun aber prüfen, ob die falschen Rechenschaftsberichte Betrug zulasten der Bundesrepublik darstellen könnten. (Az. 2 StR 499/05) CHRISTIAN RATH