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Archiv-Artikel

das wichtigste Lotto bleibt staatlich

Ländermehrheit für staatliches Glücksspielmonopol. Nur Schleswig-Holstein ist gegen Staatsvertrag

BERLIN dpa ■ In Deutschland soll nach dem Willen der Ländermehrheit das staatliche Glücksspielmonopol weitere vier Jahre gelten. Der gestern von 15 der 16 Ministerpräsidenten gebilligte, umstrittene Staatsvertrag sieht auch ein Verbot von Glücksspielen im Internet vor. Den privaten Anbietern soll aber eine Übergangsfrist eingeräumt werden. Schleswig-Holstein war gegen den Staatsvertrag, dem zufolge Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel nur Sache der Länder sein dürfen.

Die Entscheidung war lange ungewiss, da es nicht nur bei der Kieler Landesregierung erhebliche europa- und wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen einen Fortbestand des staatlichen Wettmonopols gibt. Schleswig-Holstein will nun das weitere Verfahren abwarten. Private Anbieter sehen ihre Existenz gefährdet und warnen vor einem erheblichen Schaden für das Lottogeschäft insgesamt. Für die Länder geht es um viel Geld, denn die staatlichen Glücksspielgesellschaften führen jährlich mehrere Milliarden an die Staatskassen ab.

Einen neuen Lotto-Staatsvertrag hatte das Bundesverfassungsgericht im März gefordert. Nach dem Urteil, das sich zunächst nur auf Sportwetten bezog, darf das Monopol nur erhalten bleiben, wenn der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränkt und die Spielsucht stärker bekämpft.

Der neue Vertrag hat auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen, er muss in Brüssel angemeldet werden. 2007 steht zudem ein Wetturteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an, das private Anbieter stärken könnte. Schleswig-Holstein sowie private Anbieter hatten daher dafür plädiert, das EuGH-Urteil abzuwarten.