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Archiv-Artikel

das wichtigste Hartz lässt gestehen

VW-Prozess: Mit Blick auf milde Strafe lässt der Expersonalchef den Anwalt sein Geständnis verlesen

BRAUNSCHWEIG dpa ■ Im ersten Prozess der VW-Affäre hat der frühere Arbeitsdirektor Peter Hartz gestern ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er machte damit im Skandal um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten den Weg frei, um möglicherweise nicht ins Gefängnis zu müssen. Der „geistige Vater“ der umstrittenen Arbeitsmarktreformen gab vor dem Landgericht Braunschweig über seinen Anwalt Egon Müller zu, dem früheren Betriebsratschef Klaus Volkert und dessen Freundin hohe Summen zugeschanzt und vor möglichem Missbrauch die Augen verschlossen zu haben. Nachdem Hartz bei seiner Vernehmung ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte, verzichtete die Staatsanwaltschaft vorerst darauf, weitere Zeugen oder Sachverständige zu laden.

Die Vorsitzende Richterin hatte nach Gesprächen mit Anklage und Verteidigung erklärt, die Kammer ziehe eine „Urteilsabsprache“ über eine Strafobergrenze in Betracht. Danach würde Hartz möglicherweise maximal zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Voraussetzung sei ein „glaubhaftes Geständnis“ vor Gericht. Gegen Hartz sprächen zwar die hohen Summen, um die es gehe. Für ihn spreche, dass er nicht vorbestraft sei, bei der Vernehmung durch die Anklage geständig war und sich nicht persönlich bereichert habe.

Die Anklage wirft dem 65-jährigen Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung vor. Er soll Betriebsratschef Volkert binnen zehn Jahren fast zwei Millionen Euro Sonderbonuszahlungen zugeschanzt haben. Gegen Volkert wird ebenfalls ermittelt.

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