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Archiv-Artikel

das wichtigste Schulpflicht auch für Strenggläubige

DRESDEN epd ■ Die drei Kinder einer strenggläubigen christlichen Familie aus der Oberlausitz müssen laut Verwaltungsgericht Dresden eine Schule besuchen. Die geltende Schulpflicht verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Az: 5 K 2406/06). Der private Unterricht durch die Eltern sei keine zulässige Alternative. Die Eltern wollen die Kinder schon seit Jahren nicht zur Schule schicken, um sie vor Themen wie Sexualität oder Evolutionstheorie zu schützen. Deswegen wurde ein Strafgeld von 5.000 Euro verhängt. Dagegen wollte sich die Familie vor dem Verwaltungsgericht wehren. Die Schule vermittele nicht nur ein bestimmtes Wissen, sondern sei auch ein Ort sozialer Kontakte und setze sich mit anderen Meinungen auseinander. Am Ende stehe im „Idealfall“ der „mündige Bürger“, urteilten die Richter.