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Archiv-Artikel

das wichtigste Gentechnik mit Abstand

150 Meter sollen zwischen Gentech-Feldern und traditionellen Flächen liegen. Beschluss des Kabinetts

BERLIN taz ■ „Ein behutsames und sensibles Papier“ nannte Seehofer gestern seine Eckpunkte für das neue Gentechnikrecht, die das Bundeskabinett zuvor beschlossen hatte. Wenn der Bundestag dieses Jahr eine entsprechende Regelung verabschiedet, gilt künftig ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen und traditionellen Anbauflächen. Für Verunreinigungen haften sollen wie bisher in vollem Umfang die Hersteller, Nutzer und Verarbeiter der Gentech-Pflanzen. Eine Versicherungslösung oder einen öffentlich mitfinanzierten Haftungsfonds wird es nicht geben.

„Von Gegnern der Gentechnik geradezu umzingelt“ fühle er sich, sagte Seehofer. Auch im Stadtrat seiner Heimat Ingolstadt sitzen sie, auf bayerischen Bauernhöfen sowieso. Deshalb betonte Seehofer, er sei vorsichtiger, als die Wissenschaft verlangt. Dass gentechnisch veränderter Mais traditionell bebaute Felder in der Nachbarschaft verunreinige, sei nur bei einem Abstand von bis zu 100 Metern nachzuweisen. Um ganz sicherzugehen, habe er noch einmal 50 Prozent hinzugerechnet. Bei 150 Metern Sicherheitsabstand sei die Auskreuzung gentechnisch veränderter Pflanzen nur noch eine seltene Ausnahme, so Seehofer, und die Verursacher müssten den kompletten Schaden bezahlen. Die Haftung soll jedoch nur oberhalb einer Verunreinigungsgrenze von 0,9 Prozent gelten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie der Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft kritisierten das gestern. Die angeblich unschädliche Verunreinigung dürfe höchstens 0,1 Prozent betragen, forderte der BUND.HANNES KOCH