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Archiv-Artikel

daily dope (58)

Es ist Usus, dass ein gedopter Sportler für zwei Jahre gesperrt wird. So steht es im Kodex der Welt-Antidoping-Agentur Wada. Wer danach noch einmal mit verbotenen Substanzen im Körper erwischt wird, der darf normalerweise gar nicht mehr mit der Elite sporteln. Doch reichen zwei Jahre Sport- bzw. Wettkampfverbot aus oder ist die Strafe im Gegenteil nicht viel zu hart? Wada-Chef Richard Pound hat in den vergangenen Wochen mehrmals angedeutet, die Sperrfrist verlängern zu wollen. Das soll potenzielle Doper abschrecken. Ferner wird jetzt darüber nachgedacht, ob nicht schon ein positiver Befund der A-Probe für eine Bestrafung ausreicht. Das würde die Kosten der Dopingkontrolle erheblich senken und der Kuddelmuddel mit positiver A-Probe aber negativer B-Probe – so geschehen bei den Leichtathleten Bernard Lagat und Marion Jones – hätte endlich ein Ende. Solch ein Vorgehen würde freilich die rechtliche Position der Athleten erheblich verschlechtern. Sie ist eh nicht sonderlich komfortabel. Ein positiv getesteter Sportler kann so gut wie nichts gegen das Ergebnis der Analyse tun. Das Labor beweist sozusagen endgültig die Schuld des Athleten; was in seinem Blut respektive Urin aufgespürt wird, das wird strikt als Schuldbeweis gewertet. Vor einem ordentlichen Gericht müsste die Anklage dem Sportler Doping nachweisen; die Beweislast würde sich umkehren und eine Beweisführung wäre ungleich komplizierter. Der Sport macht es sich also leicht. Auch mit der pauschalen Bestrafung macht er es sich leicht. Eine Verschärfung der Strafe für Ersttäter ist deswegen problematisch, weil sich der Sportler mehr denn je in das Schema F der Sanktionierung fügen müsste. Daran sollten die Wada und Richard Pound kein Interesse haben. TAZ