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Archiv-Artikel

cannabis-grenzen Konsumfeindliche Erbsenzählerei

Kiffen macht gleichgültig – zum Glück für den Generalstaatsanwalt. Denn andernfalls wären ihm wohl längst alle Cannabiskonsumenten aufs Dach gestiegen. Vor fast einem Jahr hat das Abgeordnetenhaus einen völlig klaren Beschluss gefasst: Besitzer von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei bleiben. Passiert ist seither nichts. Denn an einer klaren Regelung ist der oberste Paragrafenreiter offenbar nicht interessiert. Für ihn sind 30 Gramm nicht 30 Gramm. Künftig soll jede Tüte aufgebröselt und auf ihren exakten THC-Wert untersucht werden.

KOMMENTAR VON GEREON ASMUTH

Das hört sich gerecht an. Doch die Relativierung ist vollkommen verbraucherfeindlich. Denn Cannabishandel bleibt ja strafbar. Und deshalb kann der Konsument – anders als bei Zigaretten oder Alkohol – leider nicht auf seiner Grastüte ablesen, wie viel denn drin ist von dem guten Stoff. Nicht einmal der Dealer des Vertrauens kann exakte Daten liefern.

Der gemeine Kiffer, der nach dem Willen des Parlaments vor Strafverfolgung geschützt werden sollte, kann nun erst nach einer Laboranalyse wissen, ob sein Vorrat strafbar war. Damit fällt auch die anvisierte Entlastung der Polizei unter den Tisch. Stattdessen wird – ganz im Sinne eines obersten Strafverfolgers – einer weiterhin massiven Kriminalisierung Tür und Tor geöffnet. Und eine vergleichsweise harmlose Droge wird wider besseres Wissen dämonisiert.