brief des tages:
Staatliche Coronahilfen
„Zahlen schnellen hoch“, taz vom 15. 3. 22
Soloselbstständige wie ich waren gezwungen, sogenannte prüfende Dritte mit der Antragstellung für staatliche Coronahilfen zu beauftragen. Hat ein Soloselbstständiger bisher keinen Steuerberater, muss er sich jetzt um einen „prüfenden Dritten“ bemühen. Der Rechtsanwaltskanzlei, die ich mit der Beantragung der Überbrückungshilfe 3 beauftragt hatte, ist es durch geschickte Verschleierung gelungen, dass ich erst nach der Antragseinreichung festgestellt habe, dass es ihnen in erster Linie darum ging, den Höchstsatz ihrer Vergütungspauschalen (knapp 5.000 Euro) herauszuschlagen, ungeachtet der Verhältnismäßigkeit zu meinem Förderanspruch von 1.400 Euro. So kommt es, dass insgesamt 6.331 Euro ausgezahlt wurden. Von meinem Förderanspruch von 1.400 Euro bleiben mir nach Abzug der Mehrwertsteuer noch 500 Euro. Der Rest geht an die Rechtsanwaltskanzlei – übrigens eine Aktiengesellschaft –, die schlau und schnell genug war, dieses profitable Geschäftsmodell zu entwickeln. Die durch die Auswirkungen der Pandemie in Not geratenen Unternehmen tragen damit unbeabsichtigt zum wirtschaftlichen „Erfolg“ solcher Firmen bei, und das auch noch auf Staatskosten! Theresa Ullrich, Siegen
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