berichtigung :
Ein „am“ zu viel gleich im ersten Satz von unterm strich. Zudem folgte der Weber-Text zum Teil einer seltsamen Grammatik: Das „originale Lied“ wäre doch besser ein Originallied gewesen. Und die Fügung von dem „endlichen Gerichtserfolg“ ging vollends daneben. Gemeint war ein Gerichtserfolg in nächster Instanz und nicht das Gegenteil eines unendlichen Gerichtserfolges – auf den zu hoffen auf Erden ja sowieso ebenso vermessen wie vergeblich wäre.