arafat/scharon : Kein legitimes Tötungsziel
Gibt es das Recht eines Staates auf präventive Tötung, auf „Eliminierung“ ausländischer Feinde, beispielsweise unter dem Vorwurf des Terrorismus? Dafür findet sich keinerlei völkerrechtliche Handhabe. Kann sich Israels Premier Ariel Scharon bei seiner erneuten indirekten Todesdrohung gegen den palästinensischen Präsidenten Jassir Arafat wenigstens auf ein übergeordnetes Prinzip berufen, das eine solche Tötung rechtfertigen würde? Nein, ein solches Prinzip existiert nicht.
KOMMENTAR VON CHRISTIAN SEMLER
Insbesondere kann Scharons globale Begründung – „Alle, die Juden töten oder zur Tötung von Juden oder Israelis drängen, verdienen den Tod“ – in keiner Weise den vorsorglichen Totschlag rechtfertigen. Der Staat Israel verfügt über genug Machtmittel, um terroristische Anstifter und Täter, auch intellektuelle Mittäter, vor Gericht zu bringen. Von einer Notstandssituation Israels, die dem Land keine andere Wahl ließe, kann keine Rede sein.
Nicht das Recht der israelischen Regierung, Attentaten vorzubeugen und Attentäter zu bestrafen, steht in Frage, sondern die ins Uferlose ausgedehnte Vorstellung eines Naturrechts auf Selbstverteidigung, die von Scharon jeder völkerrechtlichen Regelung vorausgesetzt wird und deren Wirksamkeit begrenzt. Mitglieder der israelischen Regierung haben schon vor längerer Zeit die „Eliminierung“ Arafats als legitim bezeichnet. Aber auch Legitimität – im Gegensatz zur legalen Rechtsordnung – muss sich auf universell anerkannte Standards beziehen.
In der gestrigen Erklärung forderte Scharon die Anwendung der gleichen Prinzipien, wie sie etwa auch den USA im Kampf gegen den Terror zugebilligt würden. Doch die USA sind klug genug, Saddam Hussein nicht zu töten. Im Gegenteil – sie haben sogar die Absicht, ihn einer künftigen irakischen Gerichtsbarkeit zu überantworten. So wird das häufig von der israelischen Regierung geäußerte Argument, Arafats Tötung sei ebenso legitim wie die Tötung Saddams, nicht einmal von der in Fragen des internationalen Rechts freizügigen Bush-Regierung geteilt.
Scharon rückt den „Selbstrespekt“ seines Landes „beim Umgang mit Mördern“ ins Zentrum seines Arguments. Aber die Alternative zum präventiven Totschlag ist nicht Beschwichtigungspolitik gegenüber dem Terrorismus. Und eine Trennungslinie zwischen dem angemaßten Recht auf Prävention und dem Staatsterrorismus ist nur schwer erkennbar.
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