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Archiv-Artikel

Zynisches Stadthallen-Urteil

Betr.: „Stadthalle darf umgebaut werden“, taz-Bremen vom 5.1.

Richter Berger zeigt sich in der Letztbegründung für die voraussichtliche Ablehnung der einstweiligen Verfügung als wahrer Kulturmensch. Er will nämlich nach eigenem Bekunden verhindern, dass nur noch eine gesichtslose Einheitsarchitektur bei Zweckbauten entsteht, weil die Eigentümer oder Betreiber solcher Gebäude sich später vor eventuellen Urheberrechtsansprüchen fürchten müssen. Tatsache ist, dass Zweckbauten aus ganz anderen Gründen immer gesichtsloser gebaut wurden und werden. Die Stadthalle ist gerade eines der wenigen Beispiele dafür, dass es auch anders geht. Die nun geplante Entstellung der Stadthalle ausgerechnet mit dieser Argumentation zu rechtfertigen ist Zynismus vom Feinsten.

Matthias Otterstedt, Bremen