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Archiv-Artikel

in kürze ARBEITSLOSE MIT NEBENJOBS Zwei Freibeträge

Arbeitslose, die eine bisherige Nebenbeschäftigung fortführen und nach Beginn der Arbeitslosigkeit zusätzlich eine neue aufnehmen, haben Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld. Denn die Arbeitsagentur muss ihnen für beide Nebentätigkeiten zwei getrennte Freibeträge anrechnen, so das Bundessozialgericht in Kassel. (afp)