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Archiv-Artikel

in kürze REEMTSMA-ENTFÜHRER Zusätzliche Haftstrafe

Der zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilte Reemtsma-Entführer Thomas Drach muss wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte drei zusätzliche Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Hamburg sah als erwiesen an, dass sich Drach im Sommer 2003 mit Gewalt einer gerichtlich angeordneten DNA-Probe widersetzte. (dpa)