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■ Zur Person40.000 Mark Strafe

Nur acht Minuten dauerte die Verhandlung gegen den ehemaligen Innenstaatsrat Hans-Georg von Bock und Polach gestern vor dem Amtsgericht. Dann wurde das Verfahren nach 27 Verhandlungstagen gegen Zahlung einer Geldauflage von 40.000 Mark nach Paragraph 153 eingestellt. Von Bock, der vor seiner Berufung zum Staatsrat Oberstaatsanwalt war, hatte Strafverfahren nicht ordnungsgemäß bearbeitet. Insgesamt waren 178 Akten gefunden worden. Fünf Fälle waren angeklagt. Wenn die Vorwürfe haltlos gewesen wären, hätte das Verfahren nach Paragraph 170 eingestellt werden müssen.

Das plötzliche Ende des Verfahrens hatte einen guten Grund. Das Landgericht hat von Bock inzwischen einen Pflichtverteidiger zugesprochen. Wenn sich die Parteien jetzt nicht auf eine Einstellung geeinigt hätten, wäre die gesamte Beweisaufnahme wiederholt worden. kes

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