■ Zur Person: AfB klagt prozentual
Nach Angaben ihres Landesvorsitzenden Hartmut Frensel hat die Bremer Wählergemeinschaft AfB am Donnerstagabend beim Staatsgerichtshof Beschwerde gegen ein Urteil des Wahlprüfungsgerichts eingelegt. Wie berichtet, hatte das Gericht Ende November die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Wahl zur Bremischen Stadtbürgerschaft am 6. Juni für zulässig erklärt. Die Richter wiesen den Einspruch der Wählergemeinschaft AfB zurück. Die Partei war bei der Wahl mit 2,1 Prozent an der Sperrklausel gescheitert.
Landeschef Frensel sagte zur Begründung, die Partei sei „nach wir vor davon überzeugt, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in den Städten Bremen und Bremerhaven verfassungswidrig ist“. Andere Städte Deutschlands hätten die Fünf-Prozent-Hürde bereits abgeschafft.
taz/dpa
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