: Zu spät? Bahn haftet nicht
FRANKFURT/MAIN afp ■ Die Deutsche Bahn muss nach jetziger Rechtslage nicht für Zugverspätungen haften. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Ein Ehepaar, das im August 2001 aufgrund einer Zugverspätung den Urlaubsflieger von Frankfurt nach Mexiko verpasst hatte, hatte Schadenersatz von rund 800 Euro gefordert. Die Richter argumentierten: Im Interesse eines kostengünstigen Massenverkehrs auf der störanfälligen Schiene müsse die Bahn vor Streitigkeiten über Verspätungen und deren Kosten bewahrt werden. Das Urteil unterstreiche, wie wichtig es sei, den Ersatz für Verspätungen entweder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder per Gesetz zu regeln. (Az. 2-1 S 131/03)