: Zoll ging gegen Schwarzarbeit vor
Der Zoll hat bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im dritten Quartal 1996 131 Fälle aufgedeckt, bei denen Beschäftigte unrechtmäßig Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen. Den Ertappten droht jetzt die Rückforderung der Beträge und ein Bußgeldverfahren. In weiteren 482 Fällen waren Arbeitgeber ihren Meldepflichten über bestehende Beschäftigungsverhältnisse bei den für die Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge zuständigen Krankenkassen nicht nachgekommen. Die Krankenkassen übernehmen nun die weitere Verfolgung als Ordnungswidrigkeit. Von den überprüften ausländischen Arbeitnehmern hatten 141 keine Arbeitserlaubnis. 120 Ausländer wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts der Polizei übergeben. ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen