: Zivildienstleistende dürfen nur behinderte Kinder betreuen
Kirchzarten/Köln/Bonn (dpa) - Nicht behinderte und behinderte Kinder dürfen von Zivildienstleistenden nicht in einer Gruppe betreut werden. Mit dieser Begründung hat das Bundesamt für Zivildienst dem Kurheim Haus Münstertal in der Schwarzwaldgemeinde Staufen die Anerkennung als Beschäftigungsstelle des Zivildienstes entzogen. Wie die Kölner Behörde bestätigte, müsse das Bundesamt sich als „direkte Vorgabe“ an eine Vereinbarung der Kultus– und Sozialminister der Länder halten, nach der Zivildienstleistende grundsätzlich nur mit behinderten Kindern arbeiten dürfen. Der deutsche Arbeitskreis für Familienhilfe im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem das Haus Münstertal untersteht, hat die Regelung als „sinnwidrig“ bezeichnet. Gerade für behinderte Menschen sei es wichtig, daß sie zusammen mit Nichtbehinderten leben können. Nach Angaben des Bonner Ministeriums war der konkrete Fall dort bis zum Freitag nicht bekannt. Das Verbot einer gemeinsamen Betreuung von Behinderten und Nichtbehinderten sei allerdings damit zu rechtfertigen, daß Zivildienstleistende in der Regel nicht ausreichend vorgebildet seien.
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