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Archiv-Artikel

Zivildienstgesetz geändert

BERLIN ap ■ Wohlfahrtsverbände und andere Träger müssen für ihre Zivildienstleistenden ab März 66 Euro im Monat mehr bezahlen. Der Bundestag beschloss am Freitag mit den Stimmen der Koalition eine Änderung des Zivildienstgesetzes, nach der sich die Träger mit 50 statt bisher 30 Prozent an den Kosten für eine Zivildienststelle beteiligen müssen. Die Regierung verspricht sich Einsparungen von 98 Millionen Euro. Vertreter der Opposition kritisierten, die Änderung gehe zu Lasten alter und pflegebedürftiger Menschen. Seitens der Koalition hieß es, nur durch diese bis Ende 2003 befristete Änderung sei es möglich, trotz bereits erfolgter Einsparungen die Einberufung von 100.000 Zivildienstleistenden wie geplant zu ermöglichen. Ansonsten hätte es in diesem Sommer zu Defiziten im laufenden Betrieb kommen können.