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Im Vergleich zu Kabeljau, Seelachs und Schellfisch scheint es der Europäische Aal in der EU-Fischereipolitik noch ganz gut getroffen zu haben. Während deren Fangquoten wieder teils deutlich erhöht wurden – um 60, 25 und 17 Prozent –, darf der Langfisch von Freizeitfischer:innen gar nicht mehr geangelt werden. Die Schonzeit beim Kommerzfang verlängerten die Minister:innen um 3 auf 6 Monate – allerdings mit viel Spielraum. Dabei ist die Frage, warum die vom Aussterben bedrohte Art (seit 2008 auf der Roten Liste!) überhaupt gefangen werden darf. Hm, Geld? Nein: Kultur! Der Aal ist in vielen Ländern traditionelles Weihnachtsessen. Ohne ihn kein frohes Fest.
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