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Archiv-Artikel

ZWEITWOHNUNGSTEUER Nicht für Verheiratete

Wer als Verheirateter aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, muss keine Zweitwohnungsteuer zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil entschieden. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Betroffene die Zweitwohnung nicht am Ort der Arbeitsstätte hat (Az.: 8 E 2835/07). (dpa)