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■ Worstream Pharma Unlimited informiert: Achtung, Patentschutz!Sehr geehrte Frau ...,

Wir möchten uns heute in einer höchst vitalen Angelegenheit an Sie wenden. Worstream Pharma Unlimited ist ein modernes, innovatives Unternehmen, das sich ganz der Gesundheit des Menschen verschrieben hat. Im Bereich der pharmakologischen Forschung und Entwicklung gehören wir zu den weltweit führenden Unternehmen, so daß Millionen Menschen zu Recht auf unsere Produkte vertrauen.

Doch nun zu unserem besonderen Anliegen. Wie Ihnen vielleicht noch nicht bekannt sein dürfte, besitzt unser Haus die Patentrechte am Gen der Estradiol- 17ß-Dehydrogenase der höheren Mammalia. Nach § 9 Deutsches Patentgesetz hat der Inhaber das ausschließliche Recht, den Gegenstand des Patents in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen.

Die Estradiol-17ß-Dehydrogenase besitzt eine zentrale Rolle bei der Synthese der weiblichen Sexualhormone. Das zugehörige Gen wird also von jeder Frau genutzt. Der deutsche Gesetzgeber hat nun in Übereinstimmung mit den EU- Richtlinien verfügt, daß von Frauen, die schwanger sind bzw. deren letzte Niederkunft weniger als drei Jahre zurückliegt oder welche das Klimakterium bereits hinter sich haben, für die Nutzung dieses Gens keine Lizenzgebühren zu verlangen sind. Auch junge Frauen unter 16 Jahren sind von der Zahlungspflicht befreit.

Nach den uns amtlicherseits zur Verfügung gestellten Informationen gehören Sie zur Gruppe der zahlungspflichtigen Frauen. Die Gebühr in Höhe von 5,57 DM wird zum 1. jedes Monats fällig und ist zahlbar ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die zum betreffenden Zeitpunkt üblichen Verzugszinsen zu berechnen. Kosten aus einem etwaigen Mahnverfahren bis hin zur gerichtlichen Pfändung gingen ebenfalls zu Ihren Lasten. Wir empfehlen daher zu Ihrer Erleichterung die Erteilung einer Einzugsermächtigung mit jährlichem Zahlungsmodus (siehe Anlage). Die Gebühr ist umsatzsteuerfrei.

Eine operative Geschlechtsumwandlung oder nachgewiesene Unfruchtbarkeit führen nicht zu einer Befreiung von der Zahlungspflicht, genausowenig wie eine Sterilisation, da Sie in allen diesen Fällen aufgrund Ihrer genetischen Konstitution weiterhin als Frau gelten müssen.

Im Falle einer derzeit bestehenden, nicht länger als drei Jahre zurückliegenden oder künftigen Schwangerschaft übersenden Sie uns bitte umgehend ein ärztliches Attest bzw. nach der Niederkunft die Geburtsurkunde in beglaubigter Kopie. Lassen Sie uns aber in diesem Fall und auf diesem Wege der glücklichen Mutter und dem neuen Erdenbürger alles Gute wünschen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so sind wir unter unserer Hotline (0180) 9 179 17 und im Internet unter http://hormon.de jederzeit für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

M. A. Gordon

Abteilung für Lizenzgebühren und Sondernutzungsrechte Lothar Seidler

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