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Wo bleibt das Grundgesetz?

Betr.: „Die Gesetze der Menschlichkeit“, taz hamburg v. 30. 10. 03

Den von dieser Bürgerschaft vermeintlich vertretenen und von diesem Senat regierten BürgerInnen müssen die Tränen kommen bei solchen Debatten. Die „Guten“ wollen Mitleid mit den Kindern, die „Bösen“ können keins aufbringen, verurteilen öffentlich die Mutter, und der Innensenator plaudert öffentlich persönliche Daten der Mutter aus, die international als besonders schützenswert gelten.

Ein Grundgesetz scheint keiner von ihnen zu besitzen. Die dauerhafte Trennung der Kinder von der Mutter ist nicht erlaubt. Wirklich nicht (siehe Art. 6 GG). Auch die von der CDU und dem Senator genannten Gerichtsentscheidungen erlauben der Behörde deshalb nur eine vorübergehende Trennung der Familie zwecks Wiedereinreise. Wenn die Behörde also die Vorabzustimmung verweigert, wird das Bundesverfassungsgericht die Abschiebung untersagen müssen. Vermutlich hätte jede der SchülerInnen vor der Tür des Rathauses sich dazu qualifizierter geäußert als die emotionsgeladenen Juristen in Bürgerschaft und Senat. Anne Harms, Almut Jöde für flucht.punkt