piwik no script img

Archiv-Artikel

Wetten verboten

Wer in Deutschland Sportwetten veranstaltet, macht sich anders als in den meisten EU-Ländern strafbar. Im Paragraph 284 des Strafgesetzbuches heißt es: „Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“