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Archiv-Artikel

Werder behält die Trikots an

Werder Bremen darf nach einem Urteil des Bremer Verwaltungsgerichts vorerst weiter für den privaten Wettanbieter betandwin werben. Der Verein wandte sich damit erfolgreich gegen eine Verfügung der Innenbehörde, mit der die Werbung mit sofortigem Vollzug untersagt wurde, da es für betandwin keine Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen in Bremen gebe. Hintergrund des Konflikts ist das staatliche Glücksspielmonopol und die Frage, ob die DDR-Lizenz von betandwin bundesweit Gültigkeit besitzt. Diese Frage ist noch nicht abschließend entschieden. TAZ